Klasse 9
Zuordnung zu M- und G-Niveaukeyboard_arrow_up
Der Unterricht auf zwei Niveaustufen bleibt wie in den Klassen 7 und 8 auch in Klasse 9 erhalten. Die Zuordnung erfolgt gemäß Realschulversetzungsordnung auf der Grundlage der Noten der 8. Klasse. Das Kind wird in allen Fächern dem gleichen Niveau zugeordnet. Im 9. Schuljahr ist ein Wechsel von M- auf G-Niveau zum Halbjahr nicht erlaubt. Alle Schülerinnen und Schüler, die auf grundlegendem Niveau lernen, werden in dieser Klassenstufe möglichst einer Klasse zugeordnet.
Unterricht auf M- und G-Niveaukeyboard_arrow_up
In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichten wir diejenige Klasse, der die Schüler auf grundlegendem Niveau zugeordnet sind, in zwei leistungsdifferenzierten Gruppen. Die Schülerinnen und Schüler des G-Niveaus werden in diesen Fächern von einem zusätzlichen Lehrer in einem separaten Raum auf ihrem Niveau unterrichtet. In allen anderen Fächern findet die Differenzierung innerhalb des Klassenverbandes statt. Dies erfolgt z.B. durch andere Aufgabenstellung oder Arbeitsblätter oder zusätzliche Hilfen. In allen Fächern erfolgt die Leistungsmessung auf der jeweiligen Niveaustufe.
Versetzung/Abschlusskeyboard_arrow_up
M-Niveau:
Wer den Anforderungen der Realschulversetzungsordnung gerecht wird, kommt in die 10. Klasse und strebt den Realschulabschluss an. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, muss die 9. Klasse auf G-Niveau wiederholt werden, um den Hauptschulabschluss zu erlangen.
G-Niveau:
Schüler und Schülerinnen im G-Niveau streben am Ende der 9. Klasse den Hauptschulabschluss an. Wer diesen nicht erreicht, darf die Klasse einmal auf G-Niveau wiederholen. Wird der Abschluss geschafft, kann unter bestimmten Voraussetzungen an der Schule weitergelernt werden:
1. Auch am Ende der 9. Klasse ist ein Wechsel ins M-Niveau der nächsthöheren Klasse möglich. Wenn der Gesamtdurchschnitt der Noten mindestens 3,0 beträgt und in allen drei Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note “2” erreicht wurde, kann die 10. Klasse im M-Niveau besucht und der Realschulabschluss angestrebt werden.
2. Eine freiwillige Wiederholung der 9. Klasse auf M-Niveau ist möglich, wenn der Gesamtdurchschnitt der Noten mindestens 3,0 beträgt und in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens zweimal die Note “2” und einmal die Note “3” erreicht wurde. Nach der 9. Klasse auf M-Niveau ist dann der Realschulabschluss in Klasse 10 möglich. Falls keine Versetzung in Klasse 10 erfolgen kann, bleibt der vorher erlangte Hauptschulabschluss erhalten.
Fächerkeyboard_arrow_up
Hauptfächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik, Wahlpflichtfach (Französisch, Technik, AES = Alltagskultur, Ernährung, Soziales)
Nebenfächer:
Physik, Chemie, Biologie, Religion/Ethik, Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, WBS (Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung), Musik, Bildende Kunst, Sport, IT (KARS-spezifisch)
Wahlfach:
Informatik
Projektarbeitkeyboard_arrow_up
Im Fach WBS ist in Klasse 9 eine Projektarbeit anzufertigen (G-Niveau). Dies geschieht im ersten Schulhalbjahr mit anschließender Prüfung im Januar/Februar.
Die Schülerinnen und Schüler wählen selbstständig ihre Gruppenmitglieder und suchen ein Thema, welches die Inhalte aus dem Fach WBS, einem weiteren Fach und einer Leitperspektive (siehe hier) abdecken soll.
Die Projektarbeit wird mehrere Wochen im WBS- und IT-Unterricht angefertigt. Die Schüler müssen am Ende ein Produkt abgeben. Anschließend werden sie die Arbeit in einer mündlichen Prüfung präsentieren und zum Thema befragt werden.
Thema und Note werden separat im Abschlusszeugnis dokumentiert.
Die Schüler werden von den WBS-Lehrern in den ersten Schulwochen informiert.
Der Lehrer nimmt in der Erarbeitungsphase primär eine beobachtende und beratende Rolle ein.
Hinweis zu den Prüfungen (G)keyboard_arrow_up
Allgemeines
An der Abschlussprüfung nehmen alle Schüler*innen teil, die in der 9. Klasse im G-Niveau lernen. Jede Schülerin, jeder Schüler muss in allen Prüfungsteilen eine eigenständige Leistung erbringen. Die Prüfungsteile sind:
• schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch
• Kommunikationsprüfung Englisch
• Projektarbeit
• auf Wunsch mündliche Prüfung in Deutsch und / oder Mathematik
Die Teile der Prüfung, an denen ein Schüler / eine Schülerin ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden mit „ungenügend“ bewertet. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Verantwortliche. Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich (vor Beginn der Prüfung) mitzuteilen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Es ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. In solchem Falle können nicht abgelegte Prüfungsteile nachgeholt werden. Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht geltend machen.
Wer das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflusst oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt, begeht eine Täuschungshandlung (allein das Mitführen eines Handys, einer Smartwatch o.ä. gilt als Täuschungshandlung). Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden.
Wer die Prüfung durch sein Verhalten schwer stört, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
Schriftliche Prüfungen
In der Abschlussprüfung sind dokumentenechte Schreibgeräte zu verwenden und es ist schwarz oder blau zu schreiben. Bleistifte und andere radierbare Stifte sind verboten. Den Schüler*innen wird auf Wunsch ca. eine Woche vor den schriftlichen Prüfungen der Notenstand in Deutsch, Mathematik und Englisch mitgeteilt. Auch nach Beginn der schriftlichen Prüfungen können noch weitere Noten in diesen Fächern gegeben werden, die zur Jahresleistung dazu zählen. Die Prüfungsaufgaben werden vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt. Jede Prüfungsarbeit wird vom Fachlehrer der Klasse und anschließend von einem Fachlehrer einer anderen Schule (vom Staatlichen Schulamt festgelegt) beurteilt und bewertet.
Mündliche Prüfungen
a) Kommunikationsprüfung Englisch
Jeder Schüler, jede Schülerin legt diese im März ab. Es gelten zentrale Prüfungsmaßstäbe. Sie wird vom Fachlehrer der Klasse und einem weiteren Fachlehrer der Schule abgenommen und dauert ca. 15 Minuten pro Schüler.
b) Prüfung zur Projektarbeit
Die Projektarbeit ist dem Fach WBS zugeordnet. Das Thema muss einen Bezug zu einem weiteren Fach und zu einer Leitperspektive aus dem Bildungsplan aufweisen. Die Projektarbeit findet als Gruppenarbeit statt, teilweise im Unterricht, teilweise selbständig zu Hause. In die Bewertung fließen die Vorbereitung, die Durchführung, die Präsentation und das Prüfungsgespräch ein. Die Dokumentation soll pro Schüler*in 3 Seiten (ohne Deckblatt, Inhalts-, Quellenverzeichnis, schriftliche Reflexion) umfassen. Die Prüfung findet im Frühjahr statt und wird als Gruppenprüfung durchgeführt und von zwei Lehrer*innen der Schule abgenommen. Sie dauert pro Prüfling 15 Minuten und besteht aus Präsentation und Prüfungsgespräch.
c) Mündliche Prüfungen in Deutsch / Mathematik
Die Schüler*innen können sich für die gewünschten Fächer nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse bei der Schulleitung anmelden. Die Prüfung bezieht sich auf die Inhalte der Klassen 7-9. Die Aufgaben werden vom Fachlehrer gestellt. Zur Prüfungskommission gehört außerdem ein Fachlehrer einer anderen Schule als Leiter, der die Aufgaben erweitern oder einschränken kann. Ein weiterer Lehrer führt Protokoll. Der Schüler / die Schülerin darf vor Beginn der Prüfung ein Schwerpunktthema benennen. Eine mündliche Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
Notengebung
Bei der Jahresleistung und bei allen Prüfungen werden Zehntelnoten erteilt. Daraus wird das Endergebnis errechnet. Für die Endnote in Deutsch, Mathematik und Englisch wird der Durchschnitt von Jahres- und Prüfungsleistung ermittelt. Falls es eine mündliche Prüfung gab, wird in Deutsch und Mathematik diese mit der schriftlichen Prüfung im Verhältnis 1:3 für die Prüfungsleistung verrechnet.
In Englisch werden für die Prüfungsleistung die schriftliche und die Kommunikationsprüfung im Verhältnis 3:2 zur Prüfungsleistung verrechnet. In allen anderen Fächern entspricht die Jahresleistung der Endnote. Die Note der Projektarbeit gilt als eigenständiges Endergebnis. Es wird nicht mit anderen Fächern verrechnet.
Berufliche Orientierungkeyboard_arrow_up
Hier geht es zu unserem BORS-Konzept: --> siehe hier
Aktionenkeyboard_arrow_up
Streitschlichter:
Link zum Projekt hier.
SAM:
Mit Beginn der 9. Klassen können Schülerinnen und Schüler sich für dieses Projekt bewerben.
Dabei unterstützen sie die Einhaltung der Schul- und Hausordnung und helfen Verschmutzungen des Schulgebäudes vorzubeugen. Sie sorgen damit für zusätzliche Sicherheit und Ordnung in der Schule. Verantwortungsbewusstes Handeln und Identifikation mit der Schule gelten als Grundvoraussetzungen für das Ausüben dieser Tätigkeit und werden durch sie auch noch verstärkt. Mehr dazu hier.
Sporttag:
• weiblich: Bankball & Hockey
• männlich: Basketball & Fußball
Die Gewinner werden hier, wie in den anderen Klassenstufen auch, in der „Hall-of-Fame“-Vitrine ein Jahr lang mit Foto und Wanderpokal geehrt.