Klasse 10
Fächerkeyboard_arrow_up
siehe Klasse 9
Abschlusskeyboard_arrow_up
Im Laufe der 10. Klasse wird die Realschulabschlussprüfung abgelegt, die zum Realschulabschluss (Mittlere Reife) führt. Wird die Prüfung nicht bestanden, besteht die Möglichkeit, das Schuljahr einmal zu wiederholen.
Hinweise zur Prüfungkeyboard_arrow_up
Allgemeines
An der Abschlussprüfung nehmen alle Schüler*innen der 10. Klassen teil. Jede Schülerin, jeder Schüler muss in allen Prüfungsteilen eine eigenständige Leistung erbringen. Die Prüfungsinhalte umfassen die Bildungsstandards der Klassen 7-10 sowie das erforderliche Grundlagenwissen. Die Prüfungsteile sind:
• schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik, Englisch und im Wahlpflichtfach
• Kommunikationsprüfung Englisch
• Praktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern
• auf Wunsch mündliche Prüfung in Deutsch und / oder Mathematik
Die Teile der Prüfung, an denen ein Schüler / eine Schülerin ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden mit „ungenügend“ bewertet. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Verantwortliche. Der wichtige Grund ist der Schule unverzüglich (vor Beginn der Prüfung) mitzuteilen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Es ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, welches gem. §6(2) RSAPO auch Auskunft über die Diagnose gibt. In solchem Falle können nicht abgelegte Prüfungsteile nachgeholt werden. Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann diese Gründe nachträglich nicht geltend machen.
Wer das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflusst oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt, begeht eine Täuschungshandlung (allein das Mitführen eines Handys, einer Smartwatch o.ä. gilt als Täuschungshandlung). Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden.
Wer die Prüfung durch sein Verhalten schwer stört, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
Schriftliche Prüfungen
In der Abschlussprüfung sind dokumentenechte Schreibgeräte zu verwenden und es ist schwarz oder blau zu schreiben. Bleistifte und andere radierbare Stifte sind verboten. Den Schüler*innen wird auf Wunsch ca. eine Woche vor den schriftlichen Prüfungen der Notenstand in den schriftlichen Prüfungsfächern mitgeteilt. Die Prüfungsaufgaben werden vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt. Jede Prüfungsarbeit wird vom Fachlehrer der Klasse und anschließend von einem weiteren Fachlehrer beurteilt und bewertet.
Mündliche Prüfungen
a) Kommunikationsprüfung Englisch
Jeder Schüler, jede Schülerin legt diese im März ab. Es gelten zentrale Prüfungsmaßstäbe. Sie wird vom Fachlehrer der Klasse und einem weiteren Fachlehrer der Schule abgenommen und dauert ca. 15 Minuten pro Schüler.
b) Praktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern
Sie wird im Frühjahr durchgeführt und unterscheidet sich in den einzelnen Wahlpflichtfächern. In Französisch findet eine Kommunikationsprüfung statt, ähnlich der im Fach Englisch. Sie dauert jedoch nur 10 Minuten. In Technik und AES gibt es einen 6-9-stündigen praktischen Teil während des regulären Unterrichts. Die anschließende Prüfung dauert pro Prüfling ca. 15 Minuten und bezieht sich im Wesentlichen auf den praktischen Teil.
c) Optionale mündliche Prüfungen in Deutsch / Mathematik
Die Schüler*innen können sich für die gewünschten Fächer nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse bei der Schulleitung anmelden. Die Aufgaben werden vom Fachlehrer gestellt. Zur Prüfungskommission gehört außerdem ein weiterer Fachlehrer, der die Aufgaben erweitern oder einschränken kann. Der Schüler / die Schülerin darf vor Beginn der Prüfung ein Schwerpunktthema benennen. Eine mündliche Prüfung dauert etwa 15 Minuten.
Notengebung
Bei der Jahresleistung und bei allen Prüfungen werden Zehntelnoten erteilt. Daraus wird das Endergebnis errechnet. Für die Endnote in Deutsch und Mathematik wird der Durchschnitt von Jahres- und Prüfungsleistung ermittelt. Falls es eine mündliche Prüfung gab, wird diese mit der schriftlichen Prüfung im Verhältnis 1:3 für die Prüfungsleistung verrechnet. In Englisch und den Wahlpflichtfächern wird ebenfalls der Durchschnitt von Jahres- und Prüfungsleistung gebildet. Innerhalb der Prüfungsleistung werden praktische und die schriftliche Prüfung mit 2:3 verrechnet. In allen anderen Fächern entspricht die Jahresleistung der Endnote.
Gesamtdokument des Kultusministeriums:
In diesem Heft des Kultusministeriums finden Sie alle wichtigen Informationen zur Abschlussprüfung.(D, M, E, Te, F, AES)
finden Sie hier.
EuroKom (Europäische Kommunikationsfähigkeit)keyboard_arrow_up
In Klasse 10 wird in den Fremdsprachen eine mündliche Prüfung durchgeführt, für die das Kultusministerium zentrale Prüfungsmaßstäbe vorgibt.
Die EuroKomPrüfung wird vom unterrichtenden Fachlehrer der Klasse und einer weiteren Lehrkraft abgenommen.
Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel einzeln oder zu zweit geprüft. Diese Prüfung dauert etwa 15 Minuten je Schüler/in.
Ziel der EuroKomPrüfung:
In dieser Kommunikationsprüfung sollen die Schülerinnen und Schüler ihre kommunikative Kompetenz situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachweisen. Sie zeigen, dass sie in der Lage sind, persönliche Begegnungen sprachlich zu gestalten, auf Sprache zu reagieren, Inhalte weiterzugeben, Ergebnisse zu präsentieren, Sachverhalte und Standpunkte zu diskutieren.
Durchführung der EuroKomPrüfung:
Sie besteht aus den 3 verpflichtenden Teilen:
• Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas)
• Dialogisches Sprechen
• Sprachmittlung
Bewerbungenkeyboard_arrow_up
Zum Halbjahr der Klasse 10 wird ein Halbjahreszeugnis erteilt, mit dem die Bewerbung an den weiterführenden Schulen erfolgt. Diese Bewerbung muss in der Regel bis zum 1. März des Jahres an den Schulen vorliegen. Sie erfolgt mit BewO online unter https://bewo.kultus-bw.de/BewO
Aktionen im Schuljahrkeyboard_arrow_up
Sporttag
siehe Klasse 9
Die Gewinner werden hier, wie in den anderen Klassenstufen auch, in der „Hall-of-Fame“-Vitrine ein Jahr lang mit Foto und Wanderpokal geehrt.
Projekt:
In jedem zweiten Jahrgang wird mit den Schülerinnen und Schülern der gesamten Klassenstufe ein musisch-künstlerisches Projekt durchgeführt. Ein solches Projekt fördert die Kreativität, den Zusammenhalt und das Durchhaltevermögen der jungen Menschen. Das Projekt umfasst die Fächer Musik und Bildende Kunst und findet während der Unterrichtszeit statt. Jeder darf wählen, in welchem Bereich er sich einbringen möchte. Ergänzt wird die Palette i.d.R. durch ein Tanzprojekt. Das Projekt beginnt bereits in der 9. Klasse und wird im 2. Halbjahr der 10. Klasse zur Aufführung gebracht.