Elternbeirat

Alle Eltern der KARS bilden zusammen mit den einzelnen Gremien eine wichtige Säule für das lebendige, vielfältige und bedeutsame Zusammenwirken zwischen Eltern, Lehrer & Schule. Eine fruchtbare Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule lässt sich nicht verordnen, sondern sie erwächst aus der Einsicht aller Beteiligten. Nicht nur die Akteure auf der schulischen Seite stehen in der Pflicht sondern auch Eltern und Schüler; denn nur zusammen bilden sie eine Erziehungs- und Bildungskooperation, als Grundstein einer erfolgreichen Lernentwicklung und eines belebten und nachhaltigen Schulalltages. 

Falls Ihnen die Elternvertreter der Klasse Ihres Kindes nicht bekannt sind, erfragen Sie sie bei Bedarf bitte bei den Klassenlehrern.

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Den Elternbeirat erreichen Sie unter: elternbeirat@kars.schule

Vorsitzende:

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Michael Horn, 7a

1. Vorsitzender Elternbeirat

Dewey Hall

Karin Coenen, 10c

2. Vorsitzende Elternbeirat

Herzlich Willkommen auf der Seite des Elternbeirates. Wir freuen uns auf eine kooperative, engagierte, verantwortungs- und respektvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Im folgenden Seitenverlauf möchten wir sowohl den Eltern als auch den Elternvertretern und den Fachgremien eine kleine Hilfestellung zu den einzelnen Verantwortungsbereichen geben. Die Protokolle der Elternbeiratssitzungen und alle Formulare dieser Seite sind für alle Eltern unserer Schule über das Passwort für den Vertretungsplan Ihrer Kinder einsehbar. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns bitte über die oben genannte E-Mailadresse.

Kontaktkette:

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In dieser Skizze sind die Kommunikationsabläufe skizziert. Bitte unterscheiden Sie Ihr Anliegen nach persönlicher, Klassen-/Jahrgangs- oder schulischer Bedeutung und beachten Sie die Reihenfolge. 

Elternbeirat - Infos

Der Elternbeirat setzt sich aus allen Elternvertretern und Stellvertretern zusammen. Er tagt, wie auch die Klassenpflegschaft, mindestens ein Mal pro Schulhalbjahr. Die erste Sitzung zu Schuljahresbeginn muss innerhalb von 12 Wochen ab Beginn stattfinden. Hierbei wird u.a. der Vorsitz und Stellvertreter gewählt, sowie die Teilnehmer und Stellvertreter der Schulkonferenz. Der Elternbeiratsvorsitzende ist kraft Amtes automatisch Mitglied der Schulkonferenz, des Fördervereins und des Gesamtelternbeirates der Philippsburger Schulen. Für die Niederschrift der Sitzungsprotokolle zu Beiratssitzungen als Ergebnisprotokoll muss sich ein Freiwilliger aus den Reihen der Elternbeiräte finden. Sitzungsprotokolle sind für alle Eltern der KARS öffentlich und können über das persönliche Passwort des Kindes zum Vertretungsplans hier eingesehen werden. 

Aufgaben des Elternbeirates:
 
- Das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen,
- der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten 
- an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. 

Unterstützt und beraten wird der Elternbeirat von der Schulleitung und dem Schulträger. Kontakt zu den Elternvertretern hält der EBV über ein Medium seiner Wahl. Auch hier ist für die Datenerfassung die Einwilligungserklärung der Elternvertreter notwendig. Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen und Auszüge aus den entsprechenden Verordnungen finden Sie in der persönlich durch die Schule überreichten Broschüre „Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter“ oder als Vorsitzender im Elternjahrbuch (über die Schule zu beziehen).  

Schulungen, Seminare, Fortbildungen, Hilfestellungen und Anregungen: 
www.elternstiftung.de (Baden-Württemberg)

Klassenpflegschaft - Hilfen

Die Elternvertreter bilden ein außerordentlich wichtiges Bindeglied in der Kommunikation zwischen Eltern und Lehrer. Damit eine Klassengemeinschaft auch unter den Eltern entstehen und wachsen kann (z.B. durch klasseninterne Festivitäten, Schulaktivitäten oder Elternstammtisch), ist die direkte Kontaktaufnahme untereinander unerlässlich. Außerdem können Mitteilungen und Informationen schnell und einfach transportiert werden.

Dazu bedarf es jedoch auch der Beachtung und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wenn Sie als Elternvertreter mit den Miteltern z.B. über WhatsApp oder Mail kommunizieren, muss unbedingt das Formular „Einwilligungserklärung“ elternseitig ausgefüllt und beachtet werden. 

Aufgaben der Elternvertretung:
- Im Schuljahr trifft sich die Klassenpflegschaft pro Schulhalbjahr jeweils zu einem Elternabend. 
- Zum Schuljahresbeginn erfolgt die Einladung über die KARS, im 2. Schulhalbjahr lädt der Elternvertreter in Absprache mit dem Klassenlehrer zum Elternabend ein. Hier finden Sie eine „Mustereinladung“ mit Themenvorschlägen mit der Möglichkeit zur Bearbeitung. 
- Als Elternvertreter sind Sie Ansprechpartner für Eltern und Lehrer, wenn es um Belange geht, die die Klassengemeinschaft betreffen oder darüber hinaus für die ganze Schule von Bedeutung sind. 
- Bei persönlichen Angelegenheiten ist die direkte Kontaktaufnahme seitens der Eltern mit dem Lehrer erforderlich. 

Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen und Auszüge aus den entsprechenden Verordnungen finden Sie in der persönlich durch die Schule überreichten Broschüre „Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter“.

Zu empfehlende Schulungen, Seminare, Fortbildungen, Hilfestellungen und Anregungen: www.elternstiftung.de (Baden-Württemberg)

Schulkonferenz - Was ist das?

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule, bei der Schulleitung, Lehrervertretung, Eltern- und Schülervertretung über die Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, vermittelt, berät/vorschlägt, entscheidet und abstimmt. 

Der Elternbeiratsvorsitzende ist stellvertretender Vorsitzender der Schulkonferenz und informiert den Elternbeirat über die Ergebnisse der Konferenz. Die Schulkonferenz entscheidet, wird angehört oder berät und erklärt ihr Einverständnis zu bestimmten im Schulgesetz festgelegten Themen. Sie tagt mindestens ein Mal pro Schulhalbjahr. Die Eltern- oder Schülergruppe oder 1/3 der Mitglieder kann eine Sitzung beantragen und Themen auf die Tagesordnung setzen. Sie kann der Schulleitung und Konferenzen Themen zur Beratung empfehlen. Sie wirkt bei der Besetzung der Schulleiterstelle mit (§40 Schulgesetz). Die Elterngruppe kann der GLK Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen und an der Beratung in der GLK mitwirken. (§11 (4) Konferenzordnung)

Leitlinien, Richtlinien, Verordnungen und Auszüge aus den entsprechenden Verordnungen finden Sie in der persönlich durch die Schule überreichten Broschüre „Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter“.

Zu empfehlende Schulungen, Seminare, Fortbildungen, Hilfestellungen und Anregungen: www.elternstiftung.de (Baden-Württemberg)

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