Information Schulbücher

"Die Bücher dürfen nicht mit Klebeumschlägen eingebunden werden, die direkt am Buch befestigt werden. Diese beschädigen die Bücher und verursachen Kosten!"

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Erläuterungen zur Bücherausleihe: 

Alle unsere Bücher sind seit 2017 elektronisch erfasst. Dabei haben wir uns für ein von Buchverlagen entwickeltes und in vielen Schulen bewährtes System entschieden. Die Ausleihmodalitäten entsprechen denen, die wir seit vielen Jahren praktizieren. Dazu gehört unter anderem, dass Eltern für Schäden aufkommen müssen, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Bücher entstehen. Dies wird im weiteren Text genauer erläutert. Bei der Ausleihe erhält jeder Schüler / jede Schülerin eine Übersicht mit Titel, Zustand und Preis jedes Buches. Die Eltern werden gebeten, diese Liste bis zum Schuljahresende aufzubewahren. Zur Bewertung des Zustandes der Bücher finden Sie Informationen am Ende dieses Textes.

Falls die Abnutzung der Bücher bei der Rückgabe nach einem Jahr stärker ist als es den dort erläuterten Kriterien entspricht, wird die Schule Schadenersatzanforderungen an die Eltern stellen. Dies tun wir, da alle Kinder darunter leiden müssen, wenn einige nicht pfleglich mit den Büchern umgehen. Das Geld, was in häufigere Buchanschaffungen investiert werden muss, fehlt an anderer Stelle. Die Höhe der Schadenersatzforderung ist auf die 5-jährige Nutzungszeit abgestimmt und beträgt je übersprungenem Jahr/überschrittenem Zustand 20% des Wiederbeschaffungspreises. Der Wiederbeschaffungspreis beruht auf dem aktuellen Verlagspreis, der in unserem System ständig elektronisch abgeglichen wird.

Zur Erklärung ein Beispiel: 
Die Schülerin / der Schüler erhält ein neues Buch und gibt es nach einem Jahr wieder ab. 

• Zeigt es dann leichte Gebrauchsspuren und ist in sehr gutem Zustand, ist alles ok. 

• Ist es nur noch in gutem Zustand, weil vielleicht Ecken stärker umgeknickt sind o.ä., dann wird ein Nutzungsjahr übersprungen. Die mögliche Nutzungszeit reduziert sich von 5 auf 4 Jahre, sie sinkt also um 20%. Deshalb werden 20% des aktuellen Neupreises (i.d.R. zwischen 4 und 5€) in Rechnung gestellt. 

• Weist das Buch sogar schon leichte Beschädigungen auf, z.B. eingerissener Buchrücken, dann sind 2 Nutzungsjahre übersprungen und es werden 40% des aktuellen Neupreises von den Eltern gefordert.

Falls dies bei mehreren Büchern passiert, können leicht Gesamtbeträge von 30€ oder mehr fällig werden. Um Beschädigungen der Bücher zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass diese sofort nach Erhalt eingebunden werden. Gut erhaltene, saubere Einbände dürfen am Ende des Schuljahres am Buch verbleiben. Die beschriebenen Forderungen erheben wir aus erzieherischen Gründen. Wir möchten unsere Schülerinnen und Schüler zu sorgsamem Umgang mit dem Gemeingut anhalten und denken, das ist auch im Sinne der Eltern. Alle eingehenden Gelder werden in neue Bücher investiert.

Zustände und Zuordnungsmerkmale: 

Es gibt keine 100%ige Zuordnung, welche man in Fotos oder Text zusammenfassen kann. Es entscheidet die genaue ganzheitliche Betrachtung vor Ort. Eine grobe Abgrenzung sehen Sie hier. 
Hierbei muss auch betont werden, dass wir zahlreiche Bücher haben, die trotz 4 oder 5 Jahren Nutzung immer noch sehr ordentlich aussehen und noch weitere Jahre genutzt werden können. Es liegt also vermutlich nicht immer am Buch... Die hier abgebildeten Bücher wurden alle höchstens zwei Jahre genutzt - man erkennt aber doch deutliche Unterschiede.

Bewertung der Zustände der Bücher

-> gemäß Lernmittelverordnung wird von einer mindestens 5-jährigen Nutzung ausgegangen, d.h. 20% Abschreibung pro Jahr 
-> mit jedem Jahr Nutzungsdauer sind mehr Gebrauchsspuren zulässig, d.h. 
• bei Erstausleihe ist das Buch in neuem Zustand 
• nach einjähriger Nutzung sehr guter Zustand
• nach zweijähriger Nutzung noch guter Zustand 
• nach dreijähriger Nutzung dürfen leichte Beschädigungen sein 
• nach vierjähriger Nutzung sind stärkere Beschädigungen akzeptabel 
• nach fünfjähriger Nutzung darf das Buch unbrauchbar geworden sein 
-> der Zustand wird bei Rückgabe des Buches beurteilt -> hat sich der Zustand bei Rückgabe nach einem Jahr um mehr als einen Grad verschlechtert, entstehen erhöhte Kosten durch häufigere Neubeschaffung – deshalb Schadenersatzforderungen der Schule.

ZUSTAND 1. Jahr 

- Ecken leicht eingedrückt - 
- keinerlei weitere Mängel -

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ZUSTAND 2. Jahr 

- Ecken gekickt -

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ZUSTAND 3. Jahr 

- Buchrücken leicht beschädigt bzw. eingerissen -
 - Einband leicht beschädigt -
 - Beschädigung auf der 1.& letzten Seite durch falsches Einbinden -
 - Buch verschmutzt -

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ZUSTAND 4. Jahr 

- Buchrücken stark beschädigt - 
- Wasserschaden (Buch kann noch verliehen werden) -

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ZUSTAND 5. Jahr 

- Buch kann nicht mehr verliehen werden -